Allgemeine Geschäftsbedingungen
für OrgaPress, Hosting, Managed Services, Support, Entwicklung und projektbezogene Leistungen der RheinMainTech GmbH.
1. Geltungsbereich und Vertragsstruktur
Diese AGB regeln die geschäftliche Zusammenarbeit rund um OrgaPress und ergänzende Leistungen der RheinMainTech GmbH.
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der RheinMainTech GmbH, nachfolgend „RheinMainTech“, und ihren Kunden über OrgaPress sowie damit verbundene Software-, Hosting-, Betriebs-, Support-, Beratungs-, Design-, Entwicklungs- und sonstige IT-Leistungen.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn RheinMainTech ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Leistungserbringung stellt keine Zustimmung zu entgegenstehenden Bedingungen dar.
1.2 Vertragsbestandteile und Rangfolge
Art, Umfang und Vergütung der geschuldeten Leistungen ergeben sich in erster Linie aus dem individuellen Angebot, Auftrag, Bestellschein oder einer sonstigen individualvertraglichen Vereinbarung.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individualvertragliche Vereinbarungen; angenommenes Angebot oder Bestellschein einschließlich ausdrücklich einbezogener Leistungsbeschreibung; vereinbarte Service-Level- oder Supportregelungen; diese AGB. Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung regelt datenschutzrechtliche Pflichten eigenständig und geht für ihren Regelungsbereich vor.
Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
Angebote von RheinMainTech können eine Bindungsfrist enthalten. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Unterzeichnung, elektronische Bestätigung, Bestellung über einen vorgesehenen Bestellprozess oder durch beiderseitig vereinbarten Leistungsbeginn zustande.
Allgemeine Produktdarstellungen, Preisübersichten und Informationen auf Webseiten stellen kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet sind.
3. Leistungsgegenstand
OrgaPress kann je nach Vertrag als Softwareplattform, Managed WordPress, Hosting- und Betriebsleistung oder als Bestandteil eines individuellen Projekts bereitgestellt werden.
3.1 OrgaPress Plattform
OrgaPress basiert auf WordPress und ergänzt den WordPress-Systemkern um von RheinMainTech entwickelte oder kontrolliert eingesetzte Komponenten. Welche Module, Funktionen, Umgebungen, Integrationen, Speicher-, Hosting-, Support- oder Betriebsleistungen geschuldet sind, bestimmt ausschließlich der jeweilige Vertrag.
Ein bestimmtes Merkmal, eine Integration oder ein bestimmter Drittanbieterdienst ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder Bestandteil der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung ist.
3.2 Hosting und Managed Services
Soweit Hosting, Monitoring, Backups, Updates, Deployment, Security, Domains, E-Mail-Dienste oder andere Managed Services Bestandteil des Vertrags sind, richtet sich deren Umfang nach dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
Leistungen, die nicht ausdrücklich zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, insbesondere individuelle Entwicklung, Migrationen, Datenbereinigungen, umfangreiche Wiederherstellungen oder Anpassungen an kundenseitige Drittsysteme, können gesondert beauftragt und vergütet werden.
4. Verfügbarkeit, Wartung und technische Maßnahmen
Eine verbindliche prozentuale Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einem Service Level Agreement oder einer anderen Vertragsunterlage zugesagt wurde.
RheinMainTech ist berechtigt, Wartungs-, Update-, Security- und Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen, soweit sie für einen sicheren, stabilen und zeitgemäßen Betrieb erforderlich sind. Planbare Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Nutzung werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn dies zur Abwehr konkreter Risiken erforderlich ist. RheinMainTech wird Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Kunden dabei so gering wie nach den Umständen zumutbar halten.
Bei der Berechnung ausdrücklich vereinbarter Verfügbarkeiten bleiben Ausfälle außer Betracht, soweit sie auf angekündigten Wartungsfenstern, höherer Gewalt, Angriffen oder Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von RheinMainTech, dem öffentlichen Internet, kundenseitigen Systemen oder vom Kunden veranlassten Änderungen beruhen, sofern im SLA nichts Abweichendes geregelt ist.
5. Weiterentwicklung und Änderungen
OrgaPress wird fortlaufend weiterentwickelt. RheinMainTech darf technische Komponenten, Benutzeroberflächen, Sicherheitsmechanismen und interne Abläufe aktualisieren oder ersetzen, soweit die vereinbarte Nutzungsmöglichkeit dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Werden wesentliche vereinbarte Funktionen dauerhaft eingestellt und steht keine zumutbare gleichwertige Alternative zur Verfügung, informiert RheinMainTech den Kunden rechtzeitig. Soweit die Änderung für den Kunden eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt, bleiben seine gesetzlichen und vertraglichen Rechte einschließlich eines gegebenenfalls bestehenden Kündigungsrechts unberührt.
6. Pflichten des Kunden und Projektleistungen
Digitale Projekte sind auf Mitwirkung angewiesen. Zuständigkeiten, Freigaben und technische Voraussetzungen müssen rechtzeitig geklärt werden.
6.1 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt RheinMainTech alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Inhalte, Marken, Medien, Zugangsdaten und sonstigen Materialien verantwortlich und stellt sicher, dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu einer angemessenen Anpassung von Terminplanung und Vergütung führen.
6.2 Zugangsdaten und Benutzerkonten
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die zur Nutzung berechtigt sind. Personalisierte Konten dürfen grundsätzlich nicht gemeinsam genutzt werden.
Der Kunde informiert RheinMainTech unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für kompromittierte Zugangsdaten, unberechtigte Zugriffe oder sonstige Sicherheitsvorfälle bestehen.
6.3 Zulässige Nutzung
Die Plattform darf nicht für rechtswidrige Inhalte oder Handlungen, die Verbreitung von Schadsoftware, unbefugte Sicherheitsprüfungen, Angriffe auf Systeme oder sonstige Nutzungen eingesetzt werden, die Rechte Dritter oder die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigen.
7. Beratungs-, Design- und Entwicklungsleistungen
Soweit kein bestimmter werkvertraglicher Erfolg ausdrücklich vereinbart ist, werden Beratungs-, Konzeptions-, Support- und laufende Entwicklungsleistungen als Dienstleistungen nach dem vereinbarten Umfang erbracht.
Individuelle Funktionen, Designs, Templates, Migrationen oder sonstige Arbeitsergebnisse gelten nur dann als abnahmefähige Werkleistung, wenn ein konkret herzustellender Erfolg vereinbart wurde.
8. Änderungen des Projektumfangs
Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können als Change Request behandelt werden. RheinMainTech informiert den Kunden über erkennbare Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine, bevor die geänderte Leistung verbindlich umgesetzt wird.
9. Abnahme
Bei abnahmefähigen Werkleistungen teilt RheinMainTech die Fertigstellung mit und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist, regelmäßig innerhalb von zehn Werktagen, sofern kein anderer Prüfzeitraum vereinbart wurde.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme. Eine Abnahmeverweigerung soll die beanstandeten Mängel nachvollziehbar bezeichnen.
10. Preise, Rechnungen und Zahlungsverzug
Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise und Abrechnungsintervalle.
10.1 Vergütung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Einmalige Projektleistungen, wiederkehrende Plattformgebühren, Hosting, Managed Services, Supportkontingente und sonstige Leistungen werden entsprechend der im Vertrag vereinbarten Abrechnungsweise berechnet. Wiederkehrende Entgelte können im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig sein, wenn dies im Angebot vorgesehen ist.
10.2 Fälligkeit
Rechnungen sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern, einschließlich gesetzlicher Verzugszinsen und sonstiger gesetzlicher Verzugsschäden.
10.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis sowie gesetzlich zwingende Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
11. Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen
Während einer ausdrücklich vereinbarten festen Preisbindung erfolgt keine Preisanpassung, soweit im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist.
Bei unbefristeten Verträgen oder nach Ablauf einer festen Preisbindungsperiode kann RheinMainTech wiederkehrende Entgelte an nachweisbare Veränderungen wesentlicher Kostenfaktoren anpassen, insbesondere Personal-, Infrastruktur-, Energie-, Lizenz-, Rechenzentrums- oder unmittelbar leistungsbezogene Drittanbieterkosten. Kostensenkungen sind bei der Anpassung angemessen zu berücksichtigen.
Eine Preiserhöhung wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Kunde kann den von der Erhöhung betroffenen Dauerschuldvertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zum Änderungszeitpunkt kündigen, sofern die Erhöhung nicht ausschließlich auf einer Änderung gesetzlicher Steuern oder vergleichbarer staatlicher Abgaben beruht.
12. Kundendaten, Open Source und Nutzungsrechte
Der Kunde behält seine Inhalte und Daten. OrgaPress bleibt eine von RheinMainTech verantwortete Plattform auf Basis offener und eigener Komponenten.
12.1 Kundendaten und Inhalte
Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Daten und Inhalten. Er räumt RheinMainTech für die Dauer und den Zweck der Vertragserfüllung die erforderlichen Rechte ein, Daten und Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu verarbeiten, bereitzustellen, zu übertragen und zu sichern, soweit dies zur geschuldeten Leistung erforderlich ist.
Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung oder einer gesetzlichen Berechtigung.
12.2 WordPress und Open-Source-Komponenten
OrgaPress basiert unter anderem auf WordPress und kann weitere Open-Source-Komponenten enthalten. Für solche Bestandteile gelten die jeweils einschlägigen Open-Source-Lizenzbedingungen. Diese AGB schränken Rechte, die dem Kunden unmittelbar aus einer Open-Source-Lizenz zustehen, nicht ein.
12.3 Drittanbieter-Komponenten
RheinMainTech kann im Rahmen der vereinbarten Plattform kontrolliert ausgewählte Komponenten und Dienste Dritter einsetzen. Soweit solche Komponenten Bestandteil der von RheinMainTech geschuldeten Gesamtleistung sind, bleibt RheinMainTech für die eigene Vertragserfüllung verantwortlich.
Bei Diensten, die der Kunde unmittelbar bei einem Drittanbieter bezieht oder für die der Kunde einen eigenen Vertrag mit einem Drittanbieter schließt, gelten ergänzend die Bedingungen dieses Drittanbieters. RheinMainTech haftet nicht für Leistungen, die ausschließlich aufgrund eines direkten Vertrags zwischen Kunde und Drittanbieter geschuldet werden.
Änderungen, Einstellungen oder Abkündigungen durch WordPress, Open-Source-Projekte oder Drittanbieter können technische Anpassungen erforderlich machen. RheinMainTech wird zumutbare Maßnahmen treffen, um den vereinbarten Betrieb aufrechtzuerhalten.
13. Nutzungsrechte an OrgaPress
Für proprietäre Bestandteile von OrgaPress erhält der Kunde für die Dauer des jeweiligen Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zur vertragsgemäßen Nutzung im vereinbarten Umfang. Eine Überlassung an nicht berechtigte Dritte, Weitervermietung, Weiterveräußerung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs ist nur mit Zustimmung von RheinMainTech zulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.
14. Individuelle Arbeitsergebnisse
Soweit im Angebot keine weitergehenden Rechte vereinbart sind, erhält der Kunde an individuell für ihn geschaffenen, schutzfähigen Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich grundsätzlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
Vorbekannte Komponenten, OrgaPress-Module, allgemeine Bibliotheken, Frameworks, Werkzeuge, Methoden, Konzepte und wiederverwendbares Know-how verbleiben bei RheinMainTech und dürfen auch in anderen Projekten verwendet und weiterentwickelt werden.
15. Datenschutz, Vertraulichkeit und Security
Vertragliche, technische und datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten werden getrennt und nachvollziehbar geregelt.
15.1 Datenschutz
Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit, soweit sie die Zwecke und Mittel der Verarbeitung selbst bestimmt.
Soweit RheinMainTech personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zu Gegenstand, Dauer, Datenarten, Betroffenenkategorien, technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie gegebenenfalls eingesetzten Unterauftragsverarbeitern ergeben sich aus dieser Vereinbarung.
15.2 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach erkennbar vertraulichen geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen vertraulich.
Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitern, Beratern und eingesetzten Dienstleistern zugänglich gemacht werden, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und ihrerseits zu angemessener Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
15.3 Sicherheitsmaßnahmen
RheinMainTech trifft im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der von ihr verantworteten Systeme.
Der Kunde ist verpflichtet, seine eigenen Endgeräte, Konten, Netzwerke, Zugangsdaten und von ihm betriebene Drittsysteme angemessen abzusichern und von RheinMainTech bereitgestellte Sicherheitsfunktionen ordnungsgemäß zu verwenden.
16. Vorübergehende Sperrung
RheinMainTech darf Zugänge oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren, soweit konkrete Sicherheitsrisiken, rechtswidrige Nutzungen, behördliche oder gesetzliche Anforderungen oder erhebliche Vertragsverletzungen dies erforderlich machen.
Eine Sperrung wird auf das notwendige Maß beschränkt. Soweit keine Gefahr im Verzug besteht, wird dem Kunden zuvor Gelegenheit zur Abhilfe gegeben. Nach Wegfall des Sperrgrunds wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt.
17. Einsatz künstlicher Intelligenz
Soweit OrgaPress KI-gestützte Funktionen bereitstellt, unterstützen diese den Arbeitsprozess. Sie ersetzen keine fachliche, rechtliche oder redaktionelle Prüfung.
17.1 Verfügbarkeit von KI-Funktionen
KI-Funktionen sind nur geschuldet, wenn sie Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind. RheinMainTech kann hierfür eigene technische Komponenten oder kontrolliert eingebundene KI-Dienste Dritter einsetzen.
17.2 Verantwortung für Eingaben und Ergebnisse
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm übermittelte Eingaben, Dokumente und Daten rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
KI-generierte Inhalte können sachlich unzutreffend, unvollständig oder ungeeignet sein. Der Kunde prüft Ergebnisse vor einer Veröffentlichung oder anderweitigen produktiven Verwendung eigenverantwortlich auf fachliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Vertraulichkeit und Eignung für den vorgesehenen Zweck.
RheinMainTech übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Ergebnisse einzigartig, fehlerfrei oder frei von Rechten Dritter sind.
17.3 Datenschutz bei KI-Diensten
Soweit personenbezogene Daten über KI-Funktionen im Auftrag verarbeitet werden, gelten die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und die dort beschriebenen technischen und organisatorischen Regelungen. Der Einsatz externer Unterauftragsverarbeiter richtet sich nach den hierfür getroffenen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.
18. Mängelrechte und Verantwortlichkeit
Maßstab ist die konkret vereinbarte Leistung – nicht jede technische Abweichung stellt automatisch einen Mangel dar.
18.1 Mängel
Ein Mangel liegt vor, wenn die geschuldete Leistung wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit oder dem vereinbarten Funktionsumfang abweicht.
Der Kunde meldet erkennbare Störungen und Mängel möglichst unverzüglich und so konkret, dass RheinMainTech sie nachvollziehen und reproduzieren kann. Gesetzliche Rechte des Kunden werden hierdurch nicht ausgeschlossen; gesetzliche kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben, soweit sie im Einzelfall anwendbar sind, unberührt.
RheinMainTech erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von RheinMainTech durch Fehlerbehebung, Update, Patch, Konfigurationsanpassung oder einen zumutbaren Workaround erfolgen, soweit dadurch der vertragsgemäße Zustand hergestellt wird.
Kein von RheinMainTech zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Störung auf nicht freigegebenen Änderungen des Kunden, kundenseitigen Systemen, nicht vereinbarten Drittanbieterkomponenten oder einer Nutzung entgegen Dokumentation oder Vertrag beruht.
18.2 Haftung
RheinMainTech haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet RheinMainTech auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von RheinMainTech.
Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere datenschutzrechtliche Ansprüche, bleiben unberührt.
18.3 Datenverlust
Soweit der Kunde nach dem Vertrag selbst für Datensicherungen verantwortlich ist, beschränkt sich die Haftung für einen leicht fahrlässig verursachten Datenverlust auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und aktueller Datensicherung für eine Wiederherstellung typischerweise erforderlich gewesen wäre.
Diese Regelung gilt nicht, soweit Datensicherung oder Wiederherstellung ausdrücklich zum von RheinMainTech geschuldeten Leistungsumfang gehört und der Schaden auf einer Verletzung dieser Pflicht beruht.
19. Höhere Gewalt und externe Störungen
Keine Partei soll für Ereignisse einstehen, die sie vernünftigerweise weder beherrschen noch vermeiden kann.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt oder vergleichbaren, außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegenden Umständen beruht.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Energie-, Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur, Arbeitskämpfe außerhalb des eigenen Betriebs, erhebliche Cyberangriffe sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei über erhebliche Auswirkungen und bemüht sich um eine angemessene Begrenzung der Folgen. Gesetzliche Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung bei länger andauernden Leistungsstörungen bleiben unberührt.
20. Support und Störungsmeldungen
Supportzeiten, Reaktionszeiten, Prioritäten und Kommunikationswege richten sich nach dem vereinbarten Supportmodell oder SLA.
Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet RheinMainTech keine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit. Meldungen werden im Rahmen der verfügbaren betrieblichen Kapazitäten und nach technischer Dringlichkeit bearbeitet.
21. Vertragslaufzeit, Kündigung und Exit
Die konkrete Laufzeit folgt dem Angebot. Für nicht geregelte Dauerschuldverhältnisse gilt eine klare Auffangregel.
21.1 Laufzeit
Vertragslaufzeiten, Mindestlaufzeiten, Verlängerungszeiträume und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Bestellschein.
Ist für einen Dauerschuldvertrag keine Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart, läuft dieser auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
21.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Besteht der wichtige Grund in einer behebbaren Vertragsverletzung, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, soweit eine Abmahnung oder Fristsetzung gesetzlich nicht entbehrlich ist.
21.3 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Beendigung eines zeitlich befristeten Nutzungsrechts endet die Berechtigung zur Nutzung der betreffenden proprietären OrgaPress-Leistungen, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht. Rechte aus Open-Source-Lizenzen bleiben hiervon unberührt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten und Inhalte rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren, soweit ein Export im vereinbarten Leistungsumfang vorgesehen oder technisch über die Plattform möglich ist.
RheinMainTech unterstützt auf Wunsch bei einer Migration oder strukturierten Übergabe an einen anderen Dienstleister. Solche Exit- oder Migrationsleistungen werden gesondert vergütet, soweit sie nicht bereits Bestandteil des Vertrags sind.
Die Rückgabe, Löschung oder weitere Aufbewahrung personenbezogener Daten richtet sich nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
22. Unterauftragnehmer
RheinMainTech darf zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragnehmer und technische Dienstleister einsetzen. RheinMainTech bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen vertraglichen Pflichten verantwortlich.
Soweit Unterauftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gelten ergänzend die Regelungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
23. Recht, Gerichtsstand und Änderungen
23.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung in Betracht kommen könnte.
23.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
23.3 Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags können in Textform vereinbart werden, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden haben Vorrang.
Eine auf der Website veröffentlichte neue Fassung dieser AGB ändert einen bereits bestehenden Vertrag nicht automatisch. Für bestehende Vertragsverhältnisse wird eine neue Fassung nur wirksam, wenn sie wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen oder zwischen den Parteien vereinbart wurde.
23.4 Salvatorische Regelung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
24. Anbieter
Vertragspartner ist die RheinMainTech GmbH. Die jeweils aktuellen gesetzlichen Anbieter-, Register- und Kontaktdaten ergeben sich aus dem Impressum von OrgaPress.